Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

6. Kapitel: Leistung des Zivildienstes
2. Abschnitt: Vorbereitung der Einsätze
< Art. 32 Mitwirkung des Einsatzbetriebes
> Art. 33 Probeeinsätze

Art. 32a1 Beurteilung der Eignung

(Art. 19 Abs. 2 ZDG)

Die Vollzugsstelle stützt die Beurteilung der Eignung einer zivildienstpflichtigen Person für einen Einsatz insbesondere auf das Ergebnis der Absprache mit dem Einsatzbetrieb und darauf, ob die Person die besonderen Anforderungen erfüllt, die der Einsatz gemäss Pflichtenheft an sie stellt.


1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. März 2009, in Kraft seit 1. April 2009 (AS 2009 1101).


Stand am 1. Februar 2011
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