Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

6. Kapitel: Leistung des Zivildienstes
2. Abschnitt: Vorbereitung der Einsätze
< Art. 31a Suche nach Einsatzmöglichkeiten
> Art. 32a Beurteilung der Eignung

Art. 321 Mitwirkung des Einsatzbetriebes

(Art. 19 ZDG)

1 Der Einsatzbetrieb teilt der Vollzugsstelle das Ergebnis der Vorsprache einer zivildienstpflichtigen Person mit.

2 Er kann eine ungeeignete zivildienstpflichtige Person ablehnen.


1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 5. Dez. 2003 (AS 2003 5215).


Stand am 1. Februar 2011
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