Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

6. Kapitel: Leistung des Zivildienstes
1. Abschnitt: Begriffe
< Art. 29a Piketteinsatz
> Art. 30

Art. 29b Probeeinsatz

Der Probeeinsatz dient der vertieften Abklärung der Eignung einer zivildienstpflichtigen Person für einen bestimmten Einsatz.


Stand am 1. Februar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen