6. Kapitel: Leistung des Zivildienstes
1. Abschnitt: Begriffe
< Art. 28 Entscheid
> Art. 29a Piketteinsatz
Art. 29 Einsatz
1 Als Einsatz gelten die Zivildienstleistungen, die im Rahmen eines Aufgebots erbracht werden.
2 Ein ersatzweise geleisteter Einsatz (Art. 43 Abs. 4) gilt zusammen mit dem abgebrochenen als ein einziger Einsatz.
Stand am 1. Februar 2011
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