1. Kapitel: Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1. Abschnitt: Definitionen
< Art. 4 Montage und erstmaliger Einbau
> Art. 6 Meldung
Art. 5 Bauhaupt- und Baunebengewerbe
Als Dienstleistungserbringungen auf dem Sektor des Bauhaupt- und Baunebengewerbes gelten alle Tätigkeiten, welche die Fertigstellung, die Wiederinstandstellung, den Unterhalt, die Änderung oder den Abbruch von Bauten umfassen. Dazu gehören namentlich:
- 1.
- Aushub
- 2.
- Erdarbeiten
- 3.
- eigentliche Bauarbeiten
- 4.
- Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen
- 5.
- Einrichtung oder Ausstattung
- 6.
- Umbau
- 7.
- Renovierung
- 8.
- Reparatur
- 9.
- Abbauarbeiten
- 10.
- Abbrucharbeiten
- 11.
- Wartung
- 12.
- Instandhaltung (Maler- und Reinigungsarbeiten)
- 13.
- Sanierung.
Stand am 1. Januar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen