Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Kapitel: Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1. Abschnitt: Definitionen
< Art. 4 Montage und erstmaliger Einbau
> Art. 6 Meldung

Art. 5 Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Als Dienstleistungserbringungen auf dem Sektor des Bauhaupt- und Baunebengewerbes gelten alle Tätigkeiten, welche die Fertigstellung, die Wiederinstandstellung, den Unterhalt, die Änderung oder den Abbruch von Bauten umfassen. Dazu gehören namentlich:

1.
Aushub
2.
Erdarbeiten
3.
eigentliche Bauarbeiten
4.
Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen
5.
Einrichtung oder Ausstattung
6.
Umbau
7.
Renovierung
8.
Reparatur
9.
Abbauarbeiten
10.
Abbrucharbeiten
11.
Wartung
12.
Instandhaltung (Maler- und Reinigungsarbeiten)
13.
Sanierung.

Stand am 1. Januar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen