3. Abschnitt: Inhalt des Informationssystems und Datenbearbeitung
< Art. 5 Inhalt des Informationssystems
> Art. 6a Meldung von Daten an das Bundesamt für Statistik
Art. 6 Übernahme von Daten aus anderen Systemen
Aus folgenden Systemen können Daten gemäss Anhang übernommen werden:
- a.
- Auszahlungssytem der Arbeitslosenkassen (ASAL);
- b.
- Betriebs- und Unternehmensregister des Bundesamtes für Statistik (BUR);
- c.
- System der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS).
Stand am 1. April 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen