1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
> Art. 2 Struktur des Informationssystems
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt den Betrieb und die Benützung des Informationssystems für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsmarktstatistik (AVAM) sowie dessen Subsysteme.
Stand am 1. April 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen