1. Kapitel: Die private Arbeitsvermittlung
1. Abschnitt: Umfang der Bewilligungspflicht
< Art. 1 Vermittlungstätigkeit
> Art. 2 Regelmässigkeit
Art. 1a1 Vermittlungsmöglichkeiten
(Art. 2 Abs. 1 AVG)
1 Vermittlungen können getätigt werden mittels und besondere Publikationsorgane können erscheinen in:
- a.
- Printmedien;
- b.
- Telefon;
- c.
- Fernsehen;
- d.
- Radio;
- e.
- Teletext;
- f.
- Internet;
- g.
- anderen geeigneten Medien.
2 Vermittler, die Publikationsorgane herausgeben, deren Inhalte für den Stellensuchenden nicht zum Voraus einsichtig sind und bei denen kein direkter Zugriff auf die interessierenden Stellenangebote möglich ist, erhalten keine Bewilligung.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20. Okt. 1999, in Kraft seit 1. Dez. 1999 (AS 1999 2711).
Stand am 1. Januar 2008
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen