822.111
Verordnung 1
zum Arbeitsgesetz
(ArGV 1)
vom 10. Mai 2000 (Stand am 1. Januar 2013)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 40 des Arbeitsgesetzes vom 13. März 1964 (Gesetz, ArG)1, Artikel 83 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. März 19812 über die Unfallversicherung (UVG) und Artikel 16 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 19923 über den Datenschutz (DSG),
verordnet:
1. Kapitel: Geltungsbereich
2. Abschnitt: Betrieblicher Geltungsbereich
Art. 3Art. 4 Betriebe des Bundes, der Kantone und der Gemeinden
Art. 4a Öffentliche Krankenanstalten und Kliniken
3. Abschnitt: Ausnahmen vom betrieblichen Geltungsbereich
Art. 5 LandwirtschaftsbetriebeArt. 6 Gartenbaubetriebe
Art. 7 Öffentliche Anstalten und Körperschaften
4. Abschnitt: Ausnahmen vom persönlichen Geltungsbereich
Art. 8 Personal internationaler Organisationen und öffentlicher Verwaltungen ausländischer StaatenArt. 9 Höhere leitende Tätigkeit
Art. 10 Wissenschaftliche Tätigkeit
Art. 11 Selbstständige künstlerische Tätigkeit
Art. 12 Assistenzärzte, Erzieher und Fürsorger
2. Kapitel: Arbeits- und Ruhezeiten
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 13 Begriff der ArbeitszeitArt. 14 Pikettdienst a. Grundsatz
Art. 15 b. Anrechnung an die Arbeitszeit
Art. 16 Verteilung der Arbeitszeit
Art. 17 Entschädigung für Ruhe- und Ausgleichsruhezeiten
2. Abschnitt: Pausen und Ruhezeit
Art. 18 PausenArt. 19 Tägliche Ruhezeit
Art. 20 Wöchentlicher freier Halbtag
Art. 21 Wöchentlicher Ruhetag sowie Ersatzruhetag für Sonn- und Feiertagsarbeit
3. Abschnitt: Wöchentliche Höchstarbeitszeit
Art. 22 Verlängerung mit AusgleichArt. 23 Verkürzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit
Art. 24 Ausgleich ausfallender Arbeitszeit
5. Abschnitt: Voraussetzungen für Nacht- und Sonntagsarbeit und den ununterbrochenen Betrieb
Art. 27 Dringendes BedürfnisArt. 28 Unentbehrlichkeit von Nacht- und Sonntagsarbeit
6. Abschnitt: Besondere Formen der Nachtarbeit
Art. 29 Verlängerte Dauer der NachtarbeitArt. 30 Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit
7. Abschnitt: Lohn- und Zeitzuschlag
Art. 31 Lohn- und Zeitzuschlag bei NachtarbeitArt. 32 Ausnahmen vom Zeitzuschlag
Art. 33 Berechnung des Lohnzuschlages
8. Abschnitt: Schichtarbeit
Art. 34 Schichtarbeit und SchichtwechselArt. 35 Verzicht auf den Schichtwechsel bei Tages- und Abendarbeit
9. Abschnitt: Ununterbrochener Betrieb
Art. 36 BegriffArt. 37 Ruhetage
Art. 38 Arbeitszeit
Art. 39 Zusammengesetzter ununterbrochener Betrieb
10. Abschnitt: Arbeitszeitbewilligungen
Art. 40 Abgrenzungskriterien für die BewilligungszuständigkeitArt. 41 Gesuch
Art. 42 Bewilligungserteilung
3. Kapitel: Massnahmen bei Nachtarbeit
1. Abschnitt: Medizinische Untersuchung und Beratung
Art. 43 Begriff der medizinischen Untersuchung und BeratungArt. 44 Anspruch auf medizinische Untersuchung und Beratung
Art. 45 Obligatorische medizinische Untersuchung und Beratung
5. Kapitel: Sonderschutz von Frauen
1. Abschnitt: Beschäftigung bei Mutterschaft
Art. 60 Arbeitszeit und Stillzeit bei Schwangerschaft und MutterschaftArt. 61 Beschäftigungserleichterung
2. Abschnitt: Gesundheitsschutz bei Mutterschaft
Art. 62 Gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und MutterschaftArt. 63 Risikobeurteilung und Unterrichtung
3. Abschnitt: Beschäftigungseinschränkungen und -verbote
Art. 64 Arbeitsbefreiung und VersetzungArt. 65 Verbotene Arbeiten während der Mutterschaft
Art. 66 Verbotene Arbeiten
6. Kapitel: Besondere Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
1. Abschnitt: Betriebsordnung
Art. 67 Vereinbarte oder erlassene BetriebsordnungArt. 68 Bekanntmachung der Betriebsordnung
2. Abschnitt: Weitere Pflichten gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
Art. 69 Bekanntgabe der Arbeitszeiten und der SchutzvorschriftenArt. 70 Information und Anleitung der Arbeitnehmer
Art. 71 Beizug der Arbeitnehmer
3. Abschnitt: Pflichten gegenüber Vollzugs- und Aufsichtsorganen
Art. 72 Zutritt zum BetriebArt. 73 Verzeichnisse und andere Unterlagen
Art. 74 Altersausweis
7. Kapitel: Aufgaben und Organisation der Behörden
8. Kapitel: Datenschutz und Datenverwaltung
1. Abschnitt: Schweigepflicht, Datenbekanntgabe und Auskunftsrecht
Art. 82 SchweigepflichtArt. 83 Bekanntgabe von besonders schützenswerten Personendaten
Art. 84 Bekanntgabe bei nicht besonders schützenswerten Personendaten
2. Abschnitt: Informations- und Dokumentationssysteme
Art. 85 Informations- und Dokumentationssystem des BundesArt. 86 Informations- und Dokumentationssysteme der Kantone
Art. 87 Datenaustausch und -sicherheit
Art. 88 Eingabe, Mutation und Archivierung von Daten
Art. 89 Datenschutz
Art. 90 Strafbestimmung
9. Kapitel: Schlussbestimmungen
2. Abschnitt: Übergangsbestimmungen
Art. 92 Unter altem Recht erlassene ArbeitszeitbewilligungenArt. 93
Anhang
- Nachweis der technischen oder wirtschaftlichen Unentbehrlichkeit von Nacht- oder Sonntagsarbeit fü...
Stand am 1. Januar 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen