Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

817.022.31

Verordnung des EDI
über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe

(Zusatzstoffverordnung, ZuV)

vom 22. Juni 2007 (Stand am 25. Mai 2009)

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),

gestützt auf die Artikel 15 und 80 Absatz 9 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 20051 (LGV),

verordnet:

Art. 1 Grundsätze

Art. 2 Provisorisch zulässige Zusatzstoffe

Art. 3 Übertragene Zusatzstoffe und Voraussetzungen der Übertragung

Art. 4 Zusatzstoffpräparate

Art. 5 Reinheitsanforderungen

Art. 6 Anpassung der Anhänge

Art. 7 Aufhebung bisherigen Rechts

Art. 8 Übergangsbestimmungen

Art. 9 Inkrafttreten

Übergangsbestimmung der Änderung vom 7. März 20082

Lebensmittel, die den Änderungen vom 7. März 2008 nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. März 2009 nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt und gekennzeichnet werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 11. Mai 20093

Lebensmittel, die den Änderungen vom 11. Mai 2009 nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 30. September 2009 nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt und gekennzeichnet werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.


Anhang 1
- Liste der zugelassenen Zusatzstoffe

Anhang 2
- Zusatzstoffe, die ohne Einschränkung in allen Lebensmitteln zulässig sind

Anhang 3
- Zusatzstoffe, die gemäss guter Herstellungspraxis (GHP) oder mit Mengenbegrenzung zulässig sind

Anhang 4
- Zusatzstoffe, die in pulver- und tablettenförmigen Lebensmitteln zulässig sind, wenn in der Anwendun...

Anhang 5
- In Zusatzstoffpräparaten zulässige Trägerstoffe und Trägerlösungsmittel

Anhang 6
- In Aromen zulässige Antioxidantien und Konservierungsmittel

Anhang 7
- Anwendungsliste
- A. Erläuterungen und besondere Bestimmungen
- B. In der Anwendungsliste verwendete Abkürzungen
- C. Verzeichnis der Lebensmittel der Anwendungsliste
- D. Anwendungsliste

Anhang 8
- Spezifische Reinheitskriterien für Zusatzstoffe


 AS 2007 2977



Stand am 25. Mai 2009
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen