Anhang 81
(Art. 29f Abs. 2, 29g Abs. 1 und 29h Abs. 2)
Zulässige gesundheitsbezogene Angaben für Vitamine
und Mineralstoffe, andere Nährstoffe und Inhaltsstoffe
sowie die Voraussetzungen für ihre Verwendung
A. Vitamine und Mineralstoffe
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Nährstoff |
Zulässige Angaben, falls mindestens 30 % der empfohlenen Tagesdosen für Erwachsene in der Tagesration enthalten sind (Anhänge 1 und 3 der V des EDI vom 23. Nov. 20052 über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln) |
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Vitamin A |
Ist für das normale Wachstum notwendig. Ist am Sehvorgang/an der Zelldifferenzierung beteiligt. Dient dem Unterhalt der Gewebe, der Hautoberfläche und der Schleimhäute. |
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â-Carotin (Provitamin A) |
Dient unter anderem dem Unterhalt der Gewebe, der Hautoberfläche und der Schleimhäute. Kann als Antioxidans Sauerstoffradikale abfangen. |
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Vitamin B1 (Thiamin) |
Ist notwendig zur Erhaltung des Kohlenhydratstoffwechsels (Zucker, Stärke) sowie zur Bereitstellung/Freisetzung von Energie. Zur Erhaltung der normalen Funktion des Nervensystems. |
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Vitamin B2 (Riboflavin) |
Ist an den Stoffwechselvorgängen zur Energiegewinnung beteiligt. Ist notwendig für das normale Wachstum. Ist notwendig für die Blutbildung. Dient dem Unterhalt der Gewebe der Hautoberfläche und der Schleimhäute. |
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Niacin (Vitamin PP) |
Ist notwendig für die normale Funktion der Haut, des Nervensystems und des Gesamtstoffwechsels. |
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Vitamin B6 |
Ist notwendig für den Stoffwechsel der Eiweisse und deren Bestandteile (Peptide und Aminosäuren). |
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Vitamin B12 |
Ist notwendig für die Blutbildung. |
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B-Complex |
Dient der Erhaltung der Funktionen des Nervensystems. (Weitere Anpreisungen wie bei den einzelnen B-Vitaminen) |
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Folsäure/Folacin |
Ist notwendig für die Blutbildung. Ist notwendig für die Entwicklung des Neuralrohres des ungeborenen Kindes. |
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Nährstoff |
Zulässige Angaben, falls mindestens 30 % der empfohlenen Tagesdosen für Erwachsene in der Tagesration enthalten sind (Anhänge 1 und 3 der V des EDI vom 23. Nov. 2005 über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln) |
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Vitamin C |
Ist notwendig für die Erhaltung von gesunden Knochen, Zähnen, Zahnfleisch und Blutgefässen. Ist an der Absorption von Eisen beteiligt. Hat die Funktion eines Antioxidans. |
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Vitamin D |
Dient der Erhaltung von gesunden Knochen, vor allem in Kindheit und Alter. Reguliert die Absorption von Calcium und Phosphat. |
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Vitamin E |
Ist notwendig für die Erhaltung der Muskelfunktionen. Stabilisiert ungesättigte Fettsäuren und Zellmembrane. Kann als Antioxidans freie Radikale abfangen. |
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Vitamin K |
Erhält die normale Gerinnungsfähigkeit des Blutes. |
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Biotin |
Spielt eine Rolle im Stoffwechsel der Aminosäuren. |
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Pantothensäure |
Ist an den Stoffwechselvorgängen zur Energiegewinnung beteiligt. |
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Kalzium |
Ist ein wichtiger Bestandteil/Baustein von Knochen und Zähnen. Spielt eine wichtige Rolle bei der Reizübertragung im Nervensystem. Lebensnotwendiger Mineralstoff für den Aufbau von Knochen und Zähnen. Für gesunden Knochenbau und starke Zähne. |
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Eisen |
Ist notwendig für die Blutbildung und den Transport von Sauerstoff in die Gewebe zur Energiegewinnung. |
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Iod |
Ist notwendig für die normale Schilddrüsenfunktion. |
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Phosphor |
Ist als Calciumsalz notwendiger Bestandteil der Knochen. Ist notwendig für die Zellfunktionen. |
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Magnesium |
Ist Bestandteil von Knochen und Zähnen. Spielt wichtige Rolle im Energiestoffwechsel. Ist für eine normale Muskelfunktion und für den Energiestoffwechsel unerlässlich. Spielt eine Rolle im Skelettaufbau. Spielt eine wichtige Rolle bei der Reizübertragung im Nervensystem bei der Muskelkontraktion. |
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Zink |
Ist notwendig für diverse Stoffwechselfunktionen. Ist an vielen Stoffwechselprozessen beteiligt. Ist notwendig für den Aufbau körpereigener Eiweisse. Ist notwendig zur Erhaltung des normalen Stoffwechsels der Eiweisse, der Kohlenhydrate, der Fette und zur Energiegewinnung. |
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Selen |
Schützt den Organismus vor Oxidationsreaktionen. Hat antioxidative Eigenschaften. |
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Vitamine A, C, E und Selen |
Haben antioxidative Eigenschaften. Können als Antioxidantien freie Radikale und hochreaktive Sauerstoffverbindungen abfangen. Sind wichtig zur Erhaltung und Funktion der Zelle. Helfen die Zellfunktionen zu erhalten. |
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Allg. Vitamine und Mineralstoffe |
Vitamine sind lebensnotwendige Stoffe, die dem Körper mit der Nahrung zugeführt werden. Mineralstoffe sind für den Stoffwechsel unerlässlich. |
B. Andere Nährstoffe
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Andere Nährstoffe |
Individuelle Voraussetzungen sowie zulässige Angaben |
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Ballaststoffe/Nahrungsfasern |
Voraussetzungen für hohen Nahrungsfaser- beziehungsweise Ballaststoffgehalt gemäss Anhang 7; Nahrungsfaser- beziehungsweise ballaststoffreiche Lebensmittel können die Verdauung günstig beeinflussen. |
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Oligofructose, Inulin |
Stimulieren das Wachstum von Bifidobakterien im Darm. Sie haben einen bifidogenen Effekt. Beeinflussen die Darmflora positiv. Sie zählen zu den nichtverdaulichen Nahrungsfasern, welche das Wachstum der Bifidobakterien stimulieren. Mindestmenge 4 g Inulin pro Tagesration. |
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Fettsäuren
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Unterstützen die Funktionen des menschlichen Körpers, um die Gesundheit zu erhalten. Tragen zur normalen Entwicklung und zum Wachstum des Organismus bei. Omega-3-Fettsäuren werden in die Zellmembran eingebaut und sind notwendig für deren Aufbau und deren Funktion. Omega-3-Fettsäuren haben einen Einfluss auf die Blutfettregulation. Sie leisten im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung einen Beitrag für die Gesundheit. Es müssen mindestens 30 % der empfohlenen Tagesdosis in der Tagesration enthalten sein (Anhang 1 der Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln). |
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Gehalt an Fett und Cholesterin: Für tierische Lebensmittel, ausser für Wassertiere, sowie für zusammengesetzte Lebensmittel, die tierische Anteile enthalten, gelten folgende Voraussetzungen, sofern sie in Form von konventionellen Lebensmitteln und nicht in Form von Kapseln oder Tabletten vertrieben werden: Sie müssen fettarm, arm an gesättigten Fettsäuren sowie cholesterinfrei gemäss Anhang 7 sein. Höhere Gehalte an Tocopherolen als Antioxidantien sind notwendig: Die Produkte, die mehrfach ungesättigte Fettsäuren enthalten, müssen Tocopherole als Antioxidantien in ausreichender Menge enthalten. Das heisst mindestens 0,4 mg Tocopherol pro Gramm Dienfettsäure-Äquivalent (z.B. bei 1 g Linolsäure (Dienfettsäure) muss mit 0,4 mg Tocopherol angereichert werden). Qualität der Fettsäuren: Die Qualität der eingesetzten Fettsäuren muss den Anforderungen des Codex Alimentarius entsprechen. | |
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Fettsäuren Eicosapentaensäure (EPA) + Doco-sahexaensäure (DHA) (n-3) |
EPA und DHA werden in die Zellmembran eingebaut und sind notwendig für deren Aufbau und deren Funktion. EPA und DHA haben einen Einfluss auf die Blutfettregulation. EPA und DHA leisten im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung einen Beitrag für die Gesundheit. DHA ist ein wichtiger Bestandteil der Sehzellen sowie der reizleitenden Membranen des Gehirns, deshalb ist sie wichtig für deren Entwicklung und Funktion. Es müssen mindestens 30 % der empfohlenen Tagesdosis in der Tagesration enthalten sein (Anhang 1 der Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln). Gehalt an Fett und Cholesterin: Für tierische Lebensmittel, ausser für Wassertiere, sowie für zusammengesetzte Lebensmittel, die tierische Anteile enthalten, gelten folgende Voraussetzungen, sofern sie in Form von konventionellen Lebensmitteln und nicht in Form von Kapseln oder Tabletten vertrieben werden: Sie müssen fettarm, arm an gesättigten Fettsäuren sowie cholesterinfrei gemäss Anhang 7 sein. Höhere Gehalte an Tocopherolen als Antioxidantien sind notwendig: Die Produkte, die mehrfach ungesättigte Fettsäuren enthalten, müssen Tocopherole als Antioxidantien in ausreichender Menge enthalten. Das heisst mindestens 0,4 mg Tocopherol pro Gramm Dienfettsäure-Äquivalent (z.B. bei 1 g Linolsäure (Dienfettsäure) muss mit 0,4 mg Tocopherol angereichert werden). Qualität der Fettsäuren: Die Qualität der eingesetzten Fettsäuren muss den Anforderungen des Codex Alimentarius entsprechen. |
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Coenzym Q 10 |
Coenzym Q 10 spielt eine wichtige Rolle in der körpereigenen Energiegewinnung. Mindestmenge 9 mg Coenzym Q 10 pro Tagesration |
1 Eingefügt durch Ziff. II Abs. 2 der V des EDI vom 7. März 2008 (AS 2008 1029).
2 SR 817.022.32