817.021.23
Verordnung des EDI
über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln1
(Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV)
vom 26. Juni 1995 (Stand am 1. Oktober 2009)
Art. 2 Höchstkonzentration, Toleranz- und Grenzwerte
Art. 3 Ermittlung der Höchstkonzentrationen
Art. 4 Dokumentations- und Meldepflicht
Art. 5 Anpassung der Listen; Weisungen an die kantonalen Vollzugsbehörden
Art. 6 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 7 Inkrafttreten
Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 7. März 20084
1 Lebensmittel, die den Bestimmungen der Liste 4 in der Fassung vom 7. März 2008 nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. März 2009 nach bisherigem Recht hergestellt oder eingeführt werden.
2 Sie dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände nach bisherigem Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. November 20085
Lebensmittel, die den Bestimmungen gemäss der Änderung vom 26. November 2008 dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2009 nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt und gekennzeichnet werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände nach bisherigem Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. September 20096
Lebensmittel, die mit der Änderung vom 15. September 2009 dieser Verordnung in Liste 2 ergänzt worden sind, dürfen noch bis zum 1. Oktober 2010 nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt und gekennzeichnet werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsument abgegeben werden.
Anhang 1 Liste der zugelassenen Höchstkonzentrationen
(Toleranz- und Grenzwerte) für Pflanzenschutzmittel,
Vorratsschutzmittel sowie Regulatoren
für die Pflanzenentwicklung 2 Liste der zugelassenen Höchstkonzentrationen
(Toleranz- und Grenzwerte) für Metalle und Metalloide 3a Liste der zugelassenen Höchstkonzentrationen
für Rückstände (Grenzwerte) pharmakologisch
wirksamer Stoffe 3b Liste der Höchstkonzentrationen für
Rückstände (Grenzwerte) von Futtermittelzusatzstoffen
in Lebensmitteln tierischer Herkunft 3c Liste der Höchstkonzentrationen für Rückstände
(Grenzwerte) von Futtermittelzusatzstoffen in
Lebensmitteln tierischer Herkunft aufgrund von
Verschleppung in Futtermittel für Nichtzieltierarten 4 Liste der Höchstkonzentrationen
(Toleranz- und Grenzwerte)
für andere Fremdstoffe oder Inhaltsstoffe 5 Liste der Höchstkonzentrationen
(Toleranz- und Grenzwerte) für mikrobielle Toxine 6 Liste der Höchstkonzentrationen
(Toleranz- und Grenzwerte) für Radionuklide 7 Liste der Höchstkonzentrationen (Toleranzwerte)
für Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen
1 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 27. März 2002, in Kraft seit 1. Mai 2002 (AS 2002 955).
2 SR 817.02
3 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 23. Nov. 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2006 (AS 2005 5749).
4 AS 2008 793 4475
5 AS 2008 6027
6 AS 2009 4741