8. Kapitel: Schlussbestimmungen
< Art. 58 Aufhebung bisherigen Rechts
> Art. 60 Übergangsbestimmung
Art. 59 Änderung bisherigen Rechts
...1
1 Die Änderungen können unter AS 1995 1469 konsultiert werden.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen