Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Kapitel: Zweck, Geltungsbereich und Begriffe
< Art. 3 Lebensmittel
> Art. 5 Gebrauchsgegenstände

Art. 4 Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, Fremdstoffe

1 Inhaltsstoffe sind Stoffe, die in einem bestimmten Lebensmittel natürlicherweise vorkommen.

2 Zusatzstoffe sind Stoffe, die bei der Herstellung von Lebensmitteln zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen verwendet werden.

3 Fremdstoffe sind unerwünschte Stoffe, die natürlicherweise nicht in ein Lebensmittel gehören (wie Rückstände, Verunreinigungen, mikrobielle Stoffwechselprodukte und radioaktive Nuklide).


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen