4. Kapitel: Aufgaben der Behörden
2. Abschnitt: Inverkehrbringen
< Art. 46 Überprüfung der Selbstkontrolle
> Art. 48 Nachträgliche Kontrolle (Marktüberwachung) nach dieser Verordnung
Art. 47 Nachträgliche Kontrolle (Marktüberwachung) nach anderen Erlassen
1 Die nachträgliche Kontrolle (Marktüberwachung) wird durchgeführt:
- a.
- bei Arzneimitteln nach dem Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 20001;
- b.
- bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen nach dem Lebensmittelgesetz vom 9. Oktober 19922;
- c.
- bei pflanzlichem Vermehrungsmaterial für ausschliesslich forstwirtschaftliche Verwendungen nach der Waldverordnung vom 30. November 19923;
- d.
- bei pflanzlichem Vermehrungsmaterial für alle übrigen Verwendungen nach der Saatgut-Verordnung vom 7. Dezember 19984;
- e.
- bei Pflanzenschutzmitteln nach der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 18. Mai 20055;
- f.
- bei Düngern nach der Dünger-Verordnung vom 10. Januar 20016;
- g.
- bei Futtermitteln nach der Futtermittel-Verordnung vom 26. Mai 19997;
- h.
- bei immunologischen Arzneimitteln für den tierärztlichen Gebrauch nach dem Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 2000;
- i.
- bei der Einfuhr von gentechnisch nicht veränderten, nicht besonders gefährlichen Schadorganismen für Kulturen der Landwirtschaft und des produzierenden Gartenbaus nach der Pflanzenschutzverordnung vom 28. Februar 20018;
- j.
- bei Biozidprodukten nach der Biozidprodukteverordnung vom 18. Mai 20059.
2 Die zuständige Behörde informiert das BAFU und das BAG über die von ihr erlassenen Verfügungen, falls Bestimmungen dieser Verordnung betroffen sind.
3 Die für die Kontrollen erforderlichen Proben, Nachweismittel und -methoden sind den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.
4 Ergibt die Kontrolle, dass Bestimmungen dieser Verordnung verletzt werden, so muss die verantwortliche Person die Kosten der Kontrolle tragen.
1 SR 812.21
2 SR 817.0
3 SR 921.01
4 SR 916.151
5 SR 916.161
6 SR 916.171
7 SR 916.307
8 SR 916.20
9 SR 813.12
Stand am 1. Oktober 2008
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen