Einziger Artikel
1 Diese Verordnung enthält:
- a.
- in Anhang 1 das Abfallverzeichnis nach Artikel 2 VeVA;
- b.
- in Anhang 2 die Liste der Entsorgungsverfahren nach den Artikeln 12 Absatz 2 und 15 Absatz 3 VeVA;
- c.
- in Anhang 3 die Mengenschwellen für Sonderabfälle nach Anhang 1.1 Ziffer 22 StFV.
2 Sie tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Stand am 1. Januar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen