Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Kapitel: Verkehr mit Abfällen im Inland
2. Abschnitt: Entgegennahme von Abfällen
< Art. 8 Bewilligungspflicht
> Art. 10 Erteilung der Bewilligung

Art. 9 Bewilligungsgesuch

Das Bewilligungsgesuch muss Angaben darüber enthalten:

a.
welche Abfälle zur Entsorgung entgegengenommen werden sollen;
b.
wie die Abfälle bei der Entgegennahme kontrolliert werden sollen;
c.
wie die Abfälle entsorgt werden sollen;
d.
über welche Anlagen, Einrichtungen und Fachleute das Entsorgungsunternehmen verfügt, damit die Abfälle umweltverträglich entsorgt werden können.

Stand am 1. Januar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen