Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Anhang 15

(Art. 20 Abs. 1 und 22)

Prüfparameter für Konstanzprüfungen an Röntgenanlagen

Diese Prüfungen, inkl. die Ermittlung der Referenzwerte, sind immer mit den gleichen Einstellungen nach derselben Methode und mit denselben Messmitteln durchzuführen.

A. Röntgenanlagen für Aufnahmen

Prüfpunkt

Anforderungen/Toleranzbereich

1.
Konstanz der Expositionsparameter

a. Vergleich einer Prüfkörperaufnahme mit Referenzaufnahme (mehrere geeignete Kontraststufen) optische Dichte, densitometrisch oder visueller Vergleich Kontrast, visueller Vergleich

oder

Referenzwert ± 0,2 ± 1 Kontraststufe keine wesentliche Änderung

b. Dosismessung

Referenzwert ± 30 %

2.
Feldgeometrie und Bildauffangbereich

a. Übereinstimmung Lichtfeld- Strahlungsfeld Summe der Abweichungen gegenüberliegender Seiten

£ 2 % Fokus-Bildempfänger-Abstand

b. Übereinstimmung Lichtfeld-Mitten-Markierung mit Strahlungsfeldzentrum

£ 1 % Fokus-Bildempfänger-Abstand

c. Übereinstimmung Strahlungsfeld- Bildauffangbereich auf jeder Hauptachse beide Hauptachsen zusammen

gemäss IEC, resp. £ 3 % Fokus-Bildempfänger-Abstand £ 4 % Fokus-Bildempfänger-Abstand

B. Röntgenanlagen für Durchleuchtung

Prüfpunkt

Anforderungen/Toleranzbereich

1.
Dosisleistung am Bildverstärkereingang

Referenzwert ± 30%

2.
Feldgeometrie und Bildauffangbereich

a. Übereinstimmung Strahlungsfeld- Bildauffangbereich auf jeder Hauptachse beide Hauptachsen zusammen

gemäss IEC, resp. £ 3 % Fokus-Bildempfänger-Abstand £ 4 % Fokus-Bildempfänger-Abstand

b. Übereinstimmung Lichtfeld- Mitten-Markierung mit Strahlungsfeldzentrum

£ 1% Fokus-Bildempfänger-Abstand

3.
Mindestauflösung bei Bildverstärkerformat 23–25 cm/30–32 cm/38–40 cm

0,8/0,65/0,5 Lp/mm

4.
Kontrast eines Prüfkörpers (Stufenkeil)

alle Kontraststufen erkennbar

C. Zahnärztliche Kleinröntgenanlagen, Tomographen und Fernröntgenanlagen

(gleichzeitige und kombinierte Konstanzprüfung von Röntgenanlage und Filmverarbeitung)

Prüfpunkt

Anforderungen/Toleranzbereich

1.
Konstanz der Expositionsparameter

a. Vergleich einer Prüfkörperaufnahme mit Referenzaufnahme (mehrere geeignete Kontraststufen) optische Dichte, densitometrisch oder visueller Vergleich Kontrast, visueller Vergleich

oder

Referenzwert + 0,2 ± 1 Kontraststufe keine wesentliche Änderung

b. Dosismessung

Referenzwert ± 30 %

2.
Nutzstrahlenfeld, visueller Vergleich Grenze des geschwärzten Feldes

Referenzbild ± 2 mm


Stand am 14. April 1998
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen