Anhang 1
(Art. 1 Abs. 3)
Begriffsbestimmungen
Abnahmeprüfung
Prüfung eines zur Lieferung offerierten oder gelieferten Produkts um festzustellen, ob für die vorgesehene Anwendung die technischen Spezifikationen und Sicherheitserfordernisse erfüllt sind.
Bruttodichte
Für homogene Materialien wie Walzblei, Eisenblech, Glasplatten, Gipsplatten, gegossener und verdichteter Beton und Barytbeton sowie Natursteine ist die Bruttodichte gleich der gewöhnlichen Materialdichte in kg/m3.
Für Hohlkörperelemente wie Tonziegel- und Kalksandsteine und gleichartige Bauelemente ist die Bruttdichte diejenige Dichte, welche sich aus der Masse des Hohlkörperelementes dividiert durch dessen Volumen ergibt. Das Volumen des Bauelementes berechnet sich aus seinen äusseren Abmessungen.
Dosisflächenprodukt
Produkt aus der Schnittfläche durch das Nutzstrahlenbündel und der mittleren Dosis (Luftkerma) in dieser Schnittfläche (Gy·cm2).
Zur Messung muss die Schnittfläche des Nutzstrahlenbündels vollständig in den aktiven Bereich der Messkammer fallen. Die Messkammer muss zwischen Fokus und Patient oder Patientin angeordnet sein. Falls die Röntgenanlage über die notwendigen Einrichtungen verfügt, kann das Dosisflächenprodukt auch rechnerisch ermittelt werden.
Dosislängenprodukt
Längs einer Achse normal zu dem fächerförmigen Nutzstrahlenbündel integriertes Dosisprofil (Luftkermaprofil) in einem definierten Abstand vom Fokus (Gy·cm).
Das Dosislängenprodukt wird bei Kontrollmessungen an Computertomographen im Isozentrum frei Luft gemessen. Für die Bestimmung während des diagnostischen Betriebes wird das Dosislängenprodukt an einer Stelle zwischen Fokus und Patient oder Patientin gemessen und auf das Isozentrum umgerechnet oder vollständig rechnerisch ermittelt.
Erhöhte Anforderungen an die Bildqualität
Anforderungen an die Bildqualität bei gewissen speziellen Untersuchungen mittels Durchleuchtung zu deren Erreichung spezielle Expositionsparameter sowie entsprechend geeignete bildgebende Systeme eingesetzt werden.
Kleinröntgenanlagen, zahnärztliche
Röntgenanlagen mit einer Röhrenspannung bis zu 70 kV, einem Röhrenstrom bis zu 15 Milliampere (mA) und einer Grösse des Strahlungsfeldes von £ 6 cm Durchmesser.
Konstanzprüfung
Prüfung bestimmter Parameter auf Abweichungen gegenüber Referenzwerten in regelmässigen Abständen.
Nutzstrahlung
Strahlung innerhalb des Nutzstrahlenbereiches. Der Nutzstrahlenbereich ist der kegel- oder pyramidenförmige Bereich, der durch die Strahlenquelle (Brennfleck des Röntgenstrahlers) und durch die wirksamen Kanten des Blendensystems festgelegt ist.
Ortsdosisleistung
Sie entspricht der Grösse H*(10) (Umgebungs-Äquivalentdosis) pro Woche bei durchdringungsfähiger Strahlung.
Qualitätssicherung
Planung, Überwachung, Prüfung und Korrektur der Ausführung eines Produktes oder einer Tätigkeit mit dem Ziel, vorgegebene Qualitätsforderungen zu erfüllen.
Radiographie, direkte
Radiographie mit Bildaufzeichnung in der Bildempfangsebene.
Radiographie, indirekte
Radiographie mit Bildaufzeichnung nach einer Übertragung der Information aus der Bildempfangsebene.
Röhrenspannung
Scheitelwert der an die Röntgenröhre angelegten Hochspannung.
Röhrenstrom
Der Mittelwert der Stromstärke im Hochspannungskreis der Röntgenröhre.
Röntgenanlage
Als Röntgenanlage gilt die gesamte Anlage, in der Regel bestehend aus:
- a.
- Röntgenröhre (Strahler) mit Zubehör;
- b.
- Untersuchungsgeräte;
- c.
- Hochspannungsgenerator;
- d.
- mechanischer und elektrischer Ausrüstung zur Bedienung und Bilderzeugung.
Röntgenanlage, ortsfeste
Röntgenanlage, die in einem Raum fest installiert ist oder nur in einem bestimmten Raum betrieben wird.
Röntgenanlage, ortsveränderliche
Röntgenanlage im Spital, die in verschiedenen Räumen betrieben wird, sowie besondere Röntgenanlage für die tierärztliche Diagnostik.
Störstrahlung
Die gesamte Strahlung ausserhalb des Nutzstrahlenbündels.
Wartung
Sicherstellung der Funktionalität und Sicherheit einer Einrichtung durch vorbeugende Massnahmen und Durchführung einer Zustandsprüfung.
Zustandsprüfung
Prüfung des Zustandes eines in Gebrauch stehenden Produktes und Feststellung der Erfüllung vorgegebener Erfordernisse.