1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des Strahlenschutzes
< Art. 3 Mischungen
> Art. 5 Rechtfertigung
Art. 4 Begriffsbestimmungen
Für diese Verordnung gelten die in Anhang 1 enthaltenen Begriffsbestimmungen.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen