1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 3 Ergänzende Bestimmungen
> Art. 5 Forschung, Entwicklung, Ausbildung
Art. 4 Verursacherprinzip
Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.
Stand am 1. Januar 2007
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen