8. Kapitel: Schlussbestimmungen
1. Abschnitt: Vollzug
< Art. 45 Zuständigkeiten von Bund und Kantonen
> Art. 46 Geoinformation
Art. 45a1 Nationale Übersicht über die Lärmbelastung
Das Bundesamt für Umwelt führt eine nationale Übersicht über die Lärmbelastung. Es veröffentlicht eine georeferenzierte Darstellung der Lärmbelastung insbesondere für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm sowie für den Lärm von militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen. Es aktualisiert diese Darstellung mindestens alle fünf Jahre.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 30. Juni 2010, in Kraft seit 1. Aug. 2010 (AS 2010 3223).
Stand am 1. August 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen