Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

4. Kapitel: Schlussbestimmungen
1. Abschnitt: Vollzug
< Art. 38 Brenn- und Treibstoffe
> Art. 39a Geoinformation

Art. 39 Erhebungen über die Luftverunreinigung

1 Die Erhebungen über den Stand und die Entwicklung der Luftverunreinigung im gesamtschweizerischen Rahmen werden vom BAFU durchgeführt.

2 Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt in Dübendorf betreibt im Auftrag des BAFU das Nationale Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe (NABEL).


Stand am 15. Juli 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen