Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

6. Kapitel: Sicherung angemessener Restwassermengen
< Art. 33 Wasserentnahmen aus Fliessgewässern
> Art. 34 Schutz- und Nutzungsplanung

Art. 33a1 Ökologisches Potenzial

Bei der Festlegung des ökologischen Potenzials eines Gewässers sind zu berücksichtigen:

a.
die ökologische Bedeutung des Gewässers im heutigen Zustand;
b.
die mögliche ökologische Bedeutung des Gewässers im Zustand, in dem die vom Menschen verursachten Beeinträchtigungen so weit beseitigt sind, als dies mit verhältnismässigen Kosten machbar ist.

1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 4. Mai 2011, in Kraft seit 1. Juni 2011 (AS 2011 1955).


Stand am 1. August 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen