2. Kapitel: Abwasserbeseitigung
2. Abschnitt: Entwässerungsplanung
Art. 4 Regionale EntwässerungsplanungArt. 5 Kommunale Entwässerungsplanung
3. Abschnitt: Ableitung von verschmutztem Abwasser
Art. 6 Einleitung in GewässerArt. 7 Einleitung in die öffentliche Kanalisation
Art. 8 Versickerung
Art. 9 Abwasser besonderer Herkunft
Art. 10 Verbot der Abfallentsorgung mit dem Abwasser
4. Abschnitt: Bau und Betrieb von Abwasseranlagen
Art. 11 Trennung des Abwassers bei GebäudenArt. 12 Kanalisationsanschluss
Art. 13 Fachgerechter Betrieb
Art. 14 Meldung über den Betrieb
Art. 15 Überwachung durch die Behörde
Art. 16 Massnahmen im Hinblick auf ausserordentliche Ereignisse
Art. 17 Meldung ausserordentlicher Ereignisse
3. Kapitel: Entsorgung von Klärschlamm
Art. 18 Klärschlamm-EntsorgungsplanArt. 19 Lagereinrichtungen
Art. 20 Untersuchung und Meldepflichten
Art. 21 Abgabe
4. Kapitel: Anforderungen an Betriebe mit Nutztierhaltung
Art. 22 Betriebe mit NutztierhaltungArt. 23 Düngergrossvieheinheit (DGVE)
Art. 24 Ortsüblicher Bewirtschaftungsbereich
Art. 25 Ausnahmen von den Anforderungen an die Nutzfläche
Art. 26 Düngerabnahmeverträge
Art. 27 Buchführung über die Hofdüngerabgabe
Art. 28 Kontrolle der Lagereinrichtungen für Hofdünger
5. Kapitel: Planerischer Schutz der Gewässer
Art. 29 Bezeichnung von Gewässerschutzbereichen sowie Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealenArt. 30 Gewässerschutzkarten
Art. 31 Schutzmassnahmen
Art. 32 Bewilligungen für Anlagen und Tätigkeiten in den besonders gefährdeten Bereichen
Art. 32a Kontrolle von Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten
6. Kapitel: Sicherung angemessener Restwassermengen
Art. 33 Wasserentnahmen aus FliessgewässernArt. 33a Ökologisches Potenzial
Art. 34 Schutz- und Nutzungsplanung
Art. 35 Restwasserbericht
Art. 36 Inventar der bestehenden Wasserentnahmen
Art. 37 Liste der im Inventar nicht aufgeführten Wasserentnahmen
Art. 38 Sanierungsbericht
Art. 39 Auskunftspflicht
Art. 40 Einreichen, Nachführen und Zugänglichkeit der Inventare, Listen und Sanierungsberichte
Art. 41 Wasserentnahmen bei bereits erteilter Konzession
7. Kapitel: Verhinderung und Behebung anderer nachteiliger Einwirkungen auf Gewässer3
1. Abschnitt:4 Gewässerraum und Revitalisierung der Gewässer
Art. 41a Gewässerraum für FliessgewässerArt. 41b Gewässerraum für stehende Gewässer
Art. 41c Extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums
Art. 41d Planung von Revitalisierungen
2. Abschnitt:5 Schwall und Sunk
Art. 41e Wesentliche Beeinträchtigung durch Schwall und SunkArt. 41f Planung der Massnahmen zur Sanierung bei Schwall und Sunk
Art. 41g Massnahmen zur Sanierung bei Schwall und Sunk
4. Abschnitt: Geschiebehaushalt7
Art. 42a Wesentliche Beeinträchtigung durch veränderten GeschiebehaushaltArt. 42b Planung der Massnahmen zur Sanierung des Geschiebehaushalts
Art. 42c Massnahmen zur Sanierung des Geschiebehaushalts
Art. 43 Ausbeutung von Kies, Sand und anderem Material in Fliessgewässern
8. Kapitel: Vollzug
Art. 45 Vollzug durch Kantone und BundArt. 46 Koordination
Art. 47 Vorgehen bei verunreinigten Gewässern
Art. 48 Untersuchungen und Ermittlungen
Art. 49 Information
Art. 49a Geoinformation
Art. 50 Verfahren für die Veröffentlichung und Bekanntgabe von Erhebungs- und Kontrollergebnissen
Art. 51 Internationale Beschlüsse, Empfehlungen und Kommissionen
9. Kapitel: Gewährung von Bundesbeiträgen
1. Abschnitt:9 Massnahmen
Art. 52 AbwasseranlagenArt. 53 Abfallanlagen
Art. 54 Massnahmen der Landwirtschaft
Art. 54a Planung von Massnahmen zur Revitalisierung
Art. 54b Durchführung von Massnahmen zur Revitalisierung
Art. 55 Grundlagenbeschaffung
Art. 56 Ausbildung von Fachpersonal und Aufklärung der Bevölkerung
Art. 57 Risikogarantie
Art. 58 Anrechenbare Kosten
2. Abschnitt:10 Verfahren bei der Gewährung globaler Abgeltungen
Art. 59 GesuchArt. 60 Programmvereinbarung
Art. 61 Auszahlung
Art. 61a Berichterstattung und Kontrolle
Art. 61b Mangelhafte Erfüllung und Zweckentfremdung
3. Abschnitt:11 Verfahren bei der Gewährung von Abgeltungen oder Finanzhilfen im Einzelfall
Art. 61c GesuchArt. 61d Gewährung und Auszahlung der Beiträge
Art. 61e Mangelhafte Erfüllung und Zweckentfremdung
Art. 61f Berichterstattung und Kontrolle
10. Kapitel: Inkrafttreten
Art. 62Übergangsbestimmung zur Änderung vom 18. Oktober 200612
Anlagen und Anlageteile, die vor Inkrafttreten dieser Änderung vorschriftsgemäss erstellt worden sind, dürfen weiterbetrieben werden, wenn sie funktionstüchtig sind und die Gewässer nicht konkret gefährden; erdverlegte einwandige Lagerbehälter für wassergefährdende Flüssigkeiten können längstens bis zum 31. Dezember 2014 weiterbetrieben werden.
Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 201113
1 Die Kantone legen den Gewässerraum gemäss den Artikeln 41a und 41b bis zum 31. Dezember 2018 fest.
2 Solange sie den Gewässerraum nicht festgelegt haben, gelten die Vorschriften für Anlagen nach Artikel 41c Absätze 1 und 2 entlang von Gewässern auf einem beidseitigen Streifen mit einer Breite von je:
- a.
- 8 m plus die Breite der bestehenden Gerinnesohle bei Fliessgewässern mit einer Gerinnesohle bis 12 m Breite;
- b.
- 20 m bei Fliessgewässern mit einer bestehenden Gerinnesohle von mehr als 12 m Breite;
- c.
- 20 m bei stehenden Gewässern mit einer Wasserfläche von mehr als 0,5 ha.
3 Anstelle der Kriterien nach Artikel 54b Absatz 1 Buchstaben a und b kann sich die Höhe der Abgeltungen an Revitalisierungen, die vor dem 31. Dezember 2015 durchgeführt werden, nach dem Umfang der Massnahmen richten.
4 Artikel 54b Absatz 5 gilt nicht für Revitalisierungen, die vor dem 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 25. Mai 201114
Die kantonale Behörde kann für Betriebe, die aufgrund des Verbots der Fütterung von Schlacht- und Metzgereinebenprodukten sowie Speiseresten die Anforderungen nach Artikel 25 Absatz 3 Buchstaben c und d nicht mehr erfüllen, längstens bis zum 31. Dezember 2015 eine Ausnahme nach Artikel 25 Absatz 1 gewähren, wenn diese Betriebe nachweisen, dass sie bisher Schlacht- und Metzgereinebenprodukte oder Speisereste verfüttert haben und diesen Wegfall nicht durch andere Nahrungsmittelnebenprodukte kompensieren können.
Anhang 1
- Ökologische Ziele für Gewässer
- 1 Oberirdische Gewässer
- 2 Unterirdische Gewässer
Anhang 2
- Anforderungen an die Wasserqualität
- 1 Oberirdische Gewässer
- 11 Allgemeine Anforderungen
- 12 Zusätzliche Anforderungen an Fliessgewässer
- 13 Zusätzliche Anforderungen an stehende Gewässer
- 2 Unterirdische Gewässer
- 21 Allgemeine Anforderungen
- 22 Zusätzliche Anforderungen an Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder dafür vorgesehe...
Anhang 3
- Anforderungen an die Ableitung von verschmutztem Abwasser
- Einleitung von kommunalem Abwasser in Gewässer
- 1 Begriff und Grundsätze
- 2 Allgemeine Anforderungen
- 3 Zusätzliche Anforderungen für die Einleitung in empfindliche Gewässer
- 4 Häufigkeit der Probenahme und zulässige Abweichungen
- 41 Häufigkeit der Probenahme
- 42 Zulässige Abweichungen
Anhang 3.2
- Einleitung von Industrieabwasser in Gewässer oder in die öffentliche Kanalisation
- 1 Begriff und Grundsätze
- 2 Allgemeine Anforderungen
- 3 Besondere Anforderungen für bestimmte Stoffe aus bestimmten Branchen
- 31 Lebensmittelverarbeitung
- 32 Sekundäre Eisen- und Stahl-Industrie
- 33 Oberflächenbehandlung / Galvanik
- 34 Chemische Industrie
- 35 Herstellung von Papier, Karton und Zellstoff
- 36 Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe
- 37 Weitere Branchen
Anhang 3.3
- Einleitung von anderem verschmutztem Abwasser in Gewässer oder in die öffentliche Kanalisation
- 1 Allgemeine Anforderungen
- 2 Besondere Anforderungen
Anhang 4
- Planerischer Schutz der Gewässer
- 1 Bezeichnung der besonders gefährdeten Gewässerschutzbereiche sowie Ausscheidung von Grundwasse...
- 11 Besonders gefährdete Gewässerschutzbereiche
- 111 Gewässerschutzbereich Au
- 112 Gewässerschutzbereich Ao
- 113 Zuströmbereich Zu
- 114 Zuströmbereich Zo
- 12 Grundwasserschutzzonen
- 121 Allgemeines
- 122 Fassungsbereich (Zone S1)
- 123 Engere Schutzzone (Zone S2)
- 124 Weitere Schutzzone (Zone S3)
- 13 Grundwasserschutzareale
- 2 Massnahmen zum Schutz der Gewässer
- 21 Besonders gefährdete Gewässerschutzbereiche
- 211 Gewässerschutzbereiche Au und Ao
- 212 Zuströmbereiche Zu und Zo
- 22 Grundwasserschutzzonen
- 221 Weitere Schutzzone (Zone S3)
- 222 Engere Schutzzone (Zone S2)
- 223 Fassungsbereich (Zone S1)
- 23 Grundwasserschutzareale
Anhang 4a
- Planung der Massnahmen zur Sanierung bei Schwall und Sunk sowie des Geschiebehaushalts
- 1 Begriff
- 2 Planungsschritte bei der Sanierung von Schwall und Sunk
- 3 Planungsschritte bei der Sanierung des Geschiebehaushalts
Anhang 5
- Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
1 SR 814.20
2 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Mai 2011, in Kraft seit 1. Juni 2011 (AS 2011 1955).
3 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Mai 2011, in Kraft seit 1. Juni 2011 (AS 2011 1955).
4 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 4. Mai 2011, in Kraft seit 1. Juni 2011 (AS 2011 1955). Siehe auch die UeB dieser Änd. am Schluss des Textes.
5 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 4. Mai 2011, in Kraft seit 1. Juni 2011 (AS 2011 1955).
6 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 4. Mai 2011, in Kraft seit 1. Juni 2011 (AS 2011 1955).
7 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 4. Mai 2011, in Kraft seit 1. Juni 2011 (AS 2011 1955).
8 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 4. Mai 2011, in Kraft seit 1. Juni 2011 (AS 2011 1955).
9 Fassung gemäss Ziff. I 13 der V vom 7. Nov. 2007 über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5823).
10 Fassung gesamter Abschn. gemäss Ziff. I 13 der V vom 7. Nov. 2007 über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5823).
11 Eingefügt durch Ziff. I 13 der V vom 7. Nov. 2007 über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5823).
12 AS 2006 4291
13 AS 2011 1955
14 AS 2011 2407