1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 1 Zweck
> Art. 3 Sorgfaltspflicht
Art. 2 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle ober- und unterirdischen Gewässer.
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen