Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Anhang 3

(Art. 5 Abs. 1 und 6 Abs. 2)

Richtwerte für Erosion auf Ackerflächen1

1 Richtwerte

Durchwurzelbare Mächtigkeit

Gesamter durchschnittlicher Bodenabtrag1 (Tonnen TS pro Hektare und Jahr)

Bis und mit 70 cm

2

Über 70 cm

4

TS= Trockensubstanz

1

Gesamter durchschnittlicher Bodenabtrag = Summe des flächenhaften und des linienhaften Bodenabtrags

2 Ermittlung des Bodenabtrags auf Ackerflächen

1 Der durchschnittliche flächenhafte Bodenabtrag wird pro Parzelle abgeschätzt. Dabei werden der Niederschlag und die Bodenerodierbarkeit in der Region sowie die Hanglänge, Hangneigung und Fruchtfolge (Bodenbedeckung und -bearbeitung) auf der Parzelle berücksichtigt. Variiert die Erosion auf einer Parzelle stark, so wird sie für die entsprechenden Teilflächen ermittelt.

2 Der durchschnittliche linienhafte Bodenabtrag auf der Parzelle wird aufgrund der Beobachtungen der letzten fünf Jahre geschätzt. Dabei werden die zeitliche Häufigkeit der Bildung von Erosionsrinnen sowie deren Anzahl und Tiefe berücksichtigt.


1 Art. 18 der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung vom 7. Dez. 1998 (SR 910.91)


Stand am 1. Juni 2012
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