< Art. 29f Weitere Vorschriften des Bundesrates
> Art. 29h Aktenzugang
Art. 29g Beratende Kommissionen
Die Eidgenössische Fachkommission für die biologische Sicherheit und die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (Art. 22 und 23 Gentechnikgesetz vom 21. März 20031) beraten den Bundesrat beim Erlass von Vorschriften und beim Vollzug der Bestimmungen über Organismen.
Stand am 1. August 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen