1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 4 Gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften
> Art. 6 Umweltgefährliche Eigenschaften
Art. 5 Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Stoffe und Zubereitungen weisen gesundheitsgefährdende Eigenschaften auf, wenn sie eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
- a.
- sehr giftig: wenn sie in sehr geringer Menge durch Einatmen, Verschlucken oder Hautresorption zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können;
- b.
- giftig: wenn sie in geringer Menge durch Einatmen, Verschlucken oder Hautresorption zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können;
- c.
- gesundheitsschädlich: wenn sie durch Einatmen, Verschlucken oder Hautresorption zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können;
- d.
- ätzend: wenn sie durch Kontakt mit lebendem Gewebe dessen Zerstörung bewirken können;
- e.
- reizend: wenn sie, ohne ätzend zu sein, durch kurzfristige, längere oder wiederholte Berührung mit der Haut oder mit den Schleimhäuten Entzündungen hervorrufen können;
- f.
- sensibilisierend: wenn sie durch Einatmen oder Hautkontakt Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können, sodass bei künftiger Exposition gegenüber dem Stoff oder der Zubereitung charakteristische Störungen auftreten;
- g.
- krebserzeugend: wenn sie durch Einatmen, Verschlucken oder Hautresorption Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können;
- h.
- erbgutverändernd: wenn sie durch Einatmen, Verschlucken oder Hautresorption vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder die Häufigkeit solcher Schäden erhöhen können;
- i.
- fortpflanzungsgefährdend: wenn sie durch Einatmen, Verschlucken oder Hautresorption nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder die Häufigkeit solcher Schäden erhöhen oder eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit zur Folge haben können.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen