3. Kapitel: Universitäre Ausbildung
2. Abschnitt: Berufsspezifische Ausbildungsziele
< Art. 8 Humanmedizin, Zahnmedizin und Chiropraktik
> Art. 10 Veterinärmedizin
Art. 9 Pharmazie
Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Pharmazie:
- a.
- kennen und verstehen namentlich die wissenschaftlichen Grundlagen für die Herstellung, die Abgabe, den Vertrieb, die Dokumentation und die Entsorgung von Arzneimitteln und pharmazeutischen Hilfsstoffen und die entsprechenden rechtlichen Vorschriften;
- b.
- verstehen die Wechselwirkung des Arzneimittels mit seiner Umgebung;
- c.
- haben umfassende Kenntnisse über den Einsatz, die Wirkung, die Anwendung und die Risiken von Arzneimitteln und wichtigen Medizinprodukten;
- d.
- kennen die wichtigsten nichtmedikamentösen Therapien für Mensch und Tier;
- e.
- sind in der Lage, Angehörige anderer Gesundheitsberufe pharmazeutisch zu beraten, und tragen mit ihnen dazu bei, die Patientinnen und Patienten über Gesundheitsfragen zu beraten;
- f.
- übernehmen Aufgaben zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie zur Verhütung von Krankheiten;
- g.
- respektieren die Würde und Autonomie des Menschen, kennen die Begründungsweisen der Ethik, sind vertraut mit den ethischen Problemfeldern der Medizin, insbesondere mit der Therapie mit Arzneimitteln, und lassen sich dabei in ihrer beruflichen und wissenschaftlichen Tätigkeit von ethischen Grundsätzen zum Wohl der Menschen leiten.
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen