Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Kapitel: Grundsätze und Ziele der Aus-, Weiter- und Fortbildung
< Art. 2 Universitäre Medizinalberufe
> Art. 4 Ziele der Aus- und der Weiterbildung

Art. 3 Definitionen

1 Die wissenschaftliche und berufliche Bildung in den universitären Medizinalberufen umfasst die universitäre Ausbildung, die berufliche Weiterbildung und die lebenslange Fortbildung.

2 Die universitäre Ausbildung vermittelt die Grundlagen zur Berufsausübung im betreffenden Medizinalberuf.

3 Die berufliche Weiterbildung dient der Erhöhung der Kompetenz und der Spezialisierung im entsprechenden Fachgebiet.

4 Die lebenslange Fortbildung gewährleistet die Aktualisierung des Wissens und der beruflichen Kompetenz.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen