Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Kapitel: Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung
1. Abschnitt: Grundsätze
< Art. 3 Kindeswohl
> Art. 5 Indikationen

Art. 4 Verbotene Praktiken

Die Ei- und die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind unzulässig.


Stand am 13. Juni 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen