1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 1 Gegenstand und Zweck
> Art. 3 Kindeswohl
Art. 2 Begriffe
In diesem Gesetz bedeuten:
- a.
- Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (Fortpflanzungsverfahren): Methoden zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ohne Geschlechtsverkehr, insbesondere Insemination, In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer sowie Gametentransfer;
- b.
- Insemination: das instrumentelle Einbringen von Samenzellen in die Geschlechtsorgane der Frau;
- c.
- In-vitro-Fertilisation: die Vereinigung einer Eizelle mit Samenzellen ausserhalb des Körpers der Frau;
- d.
- Gametentransfer: das instrumentelle Einbringen von Samen- und Eizellen in die Gebärmutter oder in einen Eileiter der Frau;
- e.
- Keimzellen (Gameten): Samen- und Eizellen;
- f.
- Keimbahnzellen: Keimzellen (einschliesslich ihrer Vorläuferzellen), imprägnierte Eizellen und embryonale Zellen, deren genetisches Material an Nachkommen vererbt werden kann;
- g.
- Imprägnation: das Bewirken des Eindringens einer Samenzelle in das Plasma der Eizelle, namentlich durch Insemination, Gametentransfer oder In—vitro-Fertilisation;
- h.
- imprägnierte Eizelle: die befruchtete Eizelle vor der Kernverschmelzung;
- i.
- Embryo: die Frucht von der Kernverschmelzung bis zum Abschluss der Organentwicklung;
- j.
- Fötus: die Frucht vom Abschluss der Organentwicklung bis zur Geburt;
- k.
- Leihmutter: eine Frau, die bereit ist, durch ein Fortpflanzungsverfahren ein Kind zu empfangen, es auszutragen und nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen;
- l.
- Klonen: die künstliche Erzeugung genetisch identischer Wesen;
- m.
- Chimärenbildung: die Vereinigung totipotenter Zellen aus zwei oder mehreren genetisch unterschiedlichen Embryonen zu einem Zellverband. Totipotent sind embryonale Zellen, welche die Fähigkeit haben, sich zu jeder spezialisierten Zelle zu entwickeln;
- n.
- Hybridbildung: das Bewirken des Eindringens einer nichtmenschlichen Samenzelle in eine menschliche Eizelle oder einer menschlichen Samenzelle in eine nichtmenschliche Eizelle.
Stand am 13. Juni 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen