Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 1 Gegenstand und Zweck
> Art. 3 Kindeswohl

Art. 2 Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten:

a.
Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (Fortpflanzungsverfahren): Methoden zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ohne Geschlechtsverkehr, insbesondere Insemination, In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer sowie Gametentransfer;
b.
Insemination: das instrumentelle Einbringen von Samenzellen in die Geschlechtsorgane der Frau;
c.
In-vitro-Fertilisation: die Vereinigung einer Eizelle mit Samenzellen ausserhalb des Körpers der Frau;
d.
Gametentransfer: das instrumentelle Einbringen von Samen- und Eizellen in die Gebärmutter oder in einen Eileiter der Frau;
e.
Keimzellen (Gameten): Samen- und Eizellen;
f.
Keimbahnzellen: Keimzellen (einschliesslich ihrer Vorläuferzellen), imprägnierte Eizellen und embryonale Zellen, deren genetisches Material an Nachkommen vererbt werden kann;
g.
Imprägnation: das Bewirken des Eindringens einer Samenzelle in das Plasma der Eizelle, namentlich durch Insemination, Gametentransfer oder In—vitro-Fertilisation;
h.
imprägnierte Eizelle: die befruchtete Eizelle vor der Kernverschmelzung;
i.
Embryo: die Frucht von der Kernverschmelzung bis zum Abschluss der Organentwicklung;
j.
Fötus: die Frucht vom Abschluss der Organentwicklung bis zur Geburt;
k.
Leihmutter: eine Frau, die bereit ist, durch ein Fortpflanzungsverfahren ein Kind zu empfangen, es auszutragen und nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen;
l.
Klonen: die künstliche Erzeugung genetisch identischer Wesen;
m.
Chimärenbildung: die Vereinigung totipotenter Zellen aus zwei oder mehreren genetisch unterschiedlichen Embryonen zu einem Zellverband. Totipotent sind embryonale Zellen, welche die Fähigkeit haben, sich zu jeder spezialisierten Zelle zu entwickeln;
n.
Hybridbildung: das Bewirken des Eindringens einer nichtmenschlichen Samenzelle in eine menschliche Eizelle oder einer menschlichen Samenzelle in eine nichtmenschliche Eizelle.

Stand am 13. Juni 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen