823.111 Verordnung vom 16. Januar 1991 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsverordnung, AVV)
Zitate
Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)
| SR-Nummer | Titel | Stelle |
|---|---|---|
Internationales Übereinkommen vom 30. September 1921 zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels (mit Schlussakte) | ||
Internationales Übereinkommen Nr. 2 vom 28. November 1919 betreffend die Arbeitslosigkeit | ||
Verordnung vom 16. Januar 1991 über Gebühren, Provisionen und Kautionen im Bereich des Arbeitsvermittlungsgesetzes (Gebührenverordnung AVG, GebV-AVG) | Art. 1 Bewilligungsgebühr für Arbeitsvermittlungsstellen |
1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen