812.121.1 Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Betäubungsmittelkontrolle (Betäubungsmittelkontrollverordnung, BetmKV)
Zitate
Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)
| SR-Nummer | Titel | Stelle |
|---|---|---|
Verordnung vom 15. Oktober 2008 über das Register der universitären Medizinalberufe (Registerverordnung MedBG) | ||
Verordnung des EDI vom 30. Mai 2011 über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien (Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, BetmVV-EDI) | ||
Verordnung vom 17. Oktober 2001 über die Arzneimittel (Arzneimittelverordnung, VAM) | ||
Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts vom 22. Juni 2006 über die vereinfachte Zulassung von Komplementär- und Phytoarzneimitteln (Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung, KPAV) | Anhang 2 Gesuchsanforderungen bei der vereinfachten Zulassung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel ohne Indikation und im Meldeverfahren 1 Einzureichende Unterlagen 2 Anforderungen an Unterlagen zum Bekanntheitsgrad für Stoffe und Potenzen, die nicht in der Liste HAS enthalten sind 3 Anforderungen an Unterlagen zur Sicherheit und Unbedenklichkeit für Stoffe und Potenzen, die nicht in der Liste HAS enthalten sind 4 Anforderungen an Unterlagen zum Nachweis der Verträglichkeit 5 Anforderungen an ein Master-Dossier zur Herstellung der galenischen Form bei Parenteralia und Arzneimitteln zur Anwendung am oder im Auge und intramammär und intrauterin applizierten Tierarzneimitteln | |
Verordnung vom 22. Juni 2006 über die Gebühren des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Heilmittel-Gebührenverordnung) |
1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.