Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

784.401

Radio- und Fernsehverordnung

(RTVV)

vom 9. März 2007 (Stand am 1. Januar 2011)

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf das Bundesgesetz vom 24. März 20061 über Radio und Fernsehen (RTVG),

verordnet:

1. Titel: Geltungsbereich

Art. 1 Angebote von geringer publizistischer Tragweite

2. Titel: Veranstaltung von Programmen

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

2. Abschnitt: Inhaltliche Grundsätze

Art. 4 Jugendschutz

Art. 5 Mindestanteile europäischer Werke und unabhängiger Produktionen

Art. 6 Pflicht zur Förderung des Schweizer Films

Art. 7 Behindertengerechte Aufbereitung von Fernsehsendungen auf den Kanälen der SRG

Art. 8 Behindertengerechte Aufbereitung durch andere Fernsehveranstalter

Art. 9 Verbreitungspflichten

Art. 10 Information in Krisensituationen

6. Abschnitt: Erhaltung von Programmen

Art. 33

7. Abschnitt: Konzessionsabgabe

Art. 34 Erhebung der Konzessionsabgabe

2. Kapitel: Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Art. 35

3. Kapitel: Andere Veranstalter mit Leistungsauftrag

Art. 36 Komplementäre nicht gewinnorientierte Radioprogramme

Art. 37 Verbreitung von Radioprogrammen ausserhalb des Versorgungsgebiets

Art. 38 Versorgungsgebiete

Art. 39 Festlegung des Gebührenanteils

Art. 40 Verwaltung der Gebührenanteile durch den Bund

Art. 41 Pflichten des Konzessionärs

Art. 42 Programmproduktion des Konzessionärs

Art. 43 Konzessionierungsverfahren

Art. 44 Konzessionen für Programme von kurzer Dauer

3. Titel: Übertragung und Aufbereitung von Programmen

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 45 Ausreichende Qualität der Verbreitung

Art. 46 Verbreitungspflicht für gekoppelte Dienste

2. Kapitel: Drahtlos-terrestrische Programmverbreitung

2. Abschnitt: Unterstützung der Verbreitung von Radioprogrammen

Art. 49

3. Kapitel: Verbreitung über Leitungen

Art. 52 Programme ausländischer Veranstalter

Art. 53 Höchstzahl der zugangsberechtigten Programme

Art. 54 Zur Verbreitung verpflichtete Fernmeldedienstanbieterinnen

Art. 55 Kanalbelegung

4. Kapitel: Aufbereitung

Art. 56 Offene Schnittstellen und technische Ausgestaltung

4. Titel: Empfang von Programmen

Art. 57 Zum Empfang geeignete Geräte

Art. 58 Privater, gewerblicher und kommerzieller Empfang

Art. 59 Höhe der Empfangsgebühren

Art. 60 Meldepflicht

Art. 60a Erhebung der Empfangsgebühren

Art. 61 Fälligkeit, Nachforderung, Rückerstattung und Verjährung

Art. 62 Gebühren für Quartalsrechnung, Mahnung und Betreibung

Art. 63 Befreiung von der Gebühren- und Meldepflicht

Art. 64 Befreiung von der Gebührenpflicht auf Gesuch hin

Art. 65 Gebührenerhebungsstelle

Art. 66 Zugriff auf Daten

Art. 67 Rechnung und Aufsicht

5. Titel: Schutz der Vielfalt und Förderung der Programmqualität

1. Kapitel: Zugang zu öffentlichen Ereignissen

Art. 68 Umfang des Kurzberichterstattungsrechts bei öffentlichen Ereignissen

Art. 69 Direkter Zugang zu öffentlichen Ereignissen

Art. 70 Signallieferung für die Kurzberichterstattung

Art. 71 Freier Zugang zu Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung

2. Kapitel: Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie Medienforschung

Art. 72 Aus- und Weiterbildung von Programmschaffenden

Art. 73 Medienforschung

3. Kapitel: Stiftung für Nutzungsforschung

Art. 74

6. Titel: Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen

Art. 75 Zusammensetzung

Art. 76 Wahl und Beaufsichtigung der Ombudsstellen

Art. 77 Verfahrenskosten der Ombudsstellen

7. Titel: Verwaltungsgebühren

Art. 78 Grundsatz

Art. 79 Reduktion der Verwaltungsgebühr

Art. 80 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung

8. Titel: Schlussbestimmungen

Art. 80a Vollzug

Art. 81 Aufhebung bisherigen Rechts

Art. 82 Übergangsbestimmung zur Fälligkeit von Jahresrechnungen

Art. 83 Inkrafttreten

Anhang 1
- Radioveranstalter mit Leistungsauftrag; Versorgungsgebiete für die Verbreitung im UKW-Band
- 1 Begriffe
- 2 Planungs- und Messmethoden
- 3 Allgemeine Planungsgrundsätze
- 3.1 Allgemeines
- 3.2 Radioprogramme der SRG in ihren Sprachregionen
- 3.3 Radioprogramme lokaler oder regionaler Veranstalter
- 3.4 Sprachregionale Radioprogramme der SRG in den anderen Sprachregionen
- 3.5 Überregionale Radioprogramme
- 3.6 Veranstaltungen von kurzer Dauer
- 4 Versorgungsgebiete für die Verbreitung im UKW-Band

Anhang 2
- Regionale Fernsehveranstalter mit Gebührenanteil; Versorgungsgebiete
- 1 Allgemeine Verbreitungsgrundsätze
- 2 Versorgungsgebiete

Anhang 3
- Liste der über Leitungen zu verbreitenden ausländischen Programme


 AS 2007 787


1 SR 784.40


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen