Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Kapitel 1a: Übertragung der Verwaltung von Adressierungselementen an Dritte
2. Abschnitt: Der Domain «.ch» untergeordnete Domain-Namen
< Art. 14 Verwaltung
> Art. 14b Pflichten der Registerbetreiberin

Art. 14a Registerbetreiberin

1 Das BAKOM bezeichnet die Registerbetreiberin. Es schliesst mit ihr einen verwaltungsrechtlichen Vertrag ab.

2 Die Registerbetreiberin hat insbesondere folgende Aufgaben:

a.
Sicherstellung der Installation, Verwaltung und Wartung der für die Zuteilung und Verwaltung der «.ch»-Domains erforderlichen technischen Infrastruktur;
b.
Sicherstellung eines zuverlässigen und kompetenten Betriebs des Systems der Domain-Namen für die Domain «.ch» nach den geltenden technischen Normen;
c.
Bereitstellung von Diensten der Zuteilung und Verwaltung der «.ch»—Domains für die Nutzerinnen und Nutzer des Internets;
d.
Sicherstellung der Installation, Verwaltung und Wartung einer öffentlichen zentralen Datenbank, die allen Interessierten einen Echtzeit-Zugang zu Angaben über die Inhaberinnen von Domain-Namen nach Artikel 14h Absatz 1 gewährleistet;
e.
Ergreifen geeigneter Massnahmen zur Sicherstellung von Zuverlässigkeit, Zugänglichkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit und Betrieb der unter den Buchstaben a und d genannten Infrastruktur;
f.
Aufsicht darüber, dass die unter den Buchstaben a und d genannte Infrastruktur dem Stand der Technik und den internationalen Standards für das System der Domain-Namen entspricht;
g.
Gewährleistung, dass sie im Rahmen ihrer Aufgaben der Zuteilung und Verwaltung der «.ch»-Domains zur Stabilität des Systems der Domain-Namen beiträgt.

Stand am 1. Januar 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen