Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Kapitel 1a: Übertragung der Verwaltung von Adressierungselementen an Dritte
2. Abschnitt: Der Domain «.ch» untergeordnete Domain-Namen
< Art. 13m Technische und administrative Vorschriften
> Art. 14a Registerbetreiberin

Art. 14 Verwaltung

Die vorliegenden Bestimmungen über die Domain-Namen regeln die Verwaltung und Zuteilung der Internet-Domains der zweiten Ebene, die der Domain «.ch» untergeordnet sind («.ch»-Domains). Das BAKOM kann bei Bedarf die Anwendung bestimmter Regeln auf untergeordnete Ebenen ausdehnen.


Stand am 1. Januar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen