Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Kapitel: Frequenzverwaltung
< Art. 5 Frequenzzuteilung
> Art. 7 Umfang der Konzessionspflicht

Art. 61 Frequenzklassen

1 Die Frequenzklasse A umfasst diejenigen Frequenzen, die in einem bestimmten Einsatzgebiet einer beschränkten Zahl von Konzessionärinnen zugeteilt werden.

2 Die Frequenzklasse B umfasst diejenigen Frequenzen, die in einem bestimmten Einsatzgebiet einer unbeschränkten Zahl von Konzessionärinnen zugeteilt werden.


1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 7. Dez. 2007 (AS 2007 7085).


Stand am 1. Januar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen