2. Kapitel: Frequenzverwaltung
< Art. 5 Frequenzzuteilung
> Art. 7 Umfang der Konzessionspflicht
Art. 61 Frequenzklassen
1 Die Frequenzklasse A umfasst diejenigen Frequenzen, die in einem bestimmten Einsatzgebiet einer beschränkten Zahl von Konzessionärinnen zugeteilt werden.
2 Die Frequenzklasse B umfasst diejenigen Frequenzen, die in einem bestimmten Einsatzgebiet einer unbeschränkten Zahl von Konzessionärinnen zugeteilt werden.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 7. Dez. 2007 (AS 2007 7085).
Stand am 1. Januar 2010
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