Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Kapitel: Frequenzverwaltung
< Art. 4 Frequenzverteilung
> Art. 6 Frequenzklassen

Art. 5 Frequenzzuteilung

1 Die Frequenzzuteilung (Assignment) beinhaltet die Zuteilung einer Funkfrequenz zur Nutzung mit einer Funkanlage unter bestimmten Bedingungen.

2 Das BAKOM, die zuständige militärische Stelle und das Bundesamt für Zivilluftfahrt teilen auf der Basis des Frequenzzuweisungsplans und der Frequenzverteilungspläne jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich die einzelnen Frequenzen den Nutzerinnen und Nutzern zu.

3 In militärisch und zivil gemeinsam zugewiesenen Frequenzbändern teilt das BAKOM in Absprache mit der zuständigen militärischen Stelle auf der Basis des Frequenzzuweisungsplans und der Frequenzverteilungspläne die einzelnen Frequenzen den zivilen Nutzerinnen und Nutzern zu.


Stand am 1. Januar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen