Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Kapitel: Frequenzverwaltung
< Art. 3 Frequenzzuweisungsplan
> Art. 5 Frequenzzuteilung

Art. 4 Frequenzverteilung

1 Die Frequenzverteilung (Allotment) beinhaltet die Aufnahme einer bezeichneten Frequenz oder eines bezeichneten Frequenzbereiches in einen im Rahmen einer Vereinbarung angenommenen Plan zwecks Nutzung durch eine oder mehrere Personen in einem oder mehreren Ländern oder geographischen Gebieten unter genau festgelegten Bedingungen.

2 Das BAKOM erstellt im Rahmen internationaler Vereinbarungen nationale Frequenzverteilungspläne.


Stand am 1. Januar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen