780.11
Verordnung
über die Überwachung
des Post- und Fernmeldeverkehrs
(VÜPF)
vom 31. Oktober 2001 (Stand am 1. Januar 2012)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 17 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20001 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF),
verordnet:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 GeltungsbereichArt. 2 Begriffe und Abkürzungen
Art. 3 Dienst
Art. 4 Meldung der Namen der zuständigen Behörden
Art. 5 Einreichung der Überwachungsanordnung beim Dienst
Art. 6 Mitteilung des Entscheids der Genehmigungsbehörde
2. Abschnitt: Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der Überwachung des Post- oder Fernmeldeverkehrs
Art. 7 Kontrolle der Ausführung der ÜberwachungsanordnungenArt. 8 Verarbeitungszentrum
Art. 9 Datenschutz und Datensicherheit
Art. 10 Vernichtung der Daten
3. Abschnitt: Überwachung des Postverkehrs
Art. 11 ÜberwachungsanordnungArt. 12 Überwachungstypen
Art. 13 Durchführung der Überwachung
Art. 14 Pflichten der Anbieterinnen von Postdiensten
4. Abschnitt: Überwachung der Telefondienste2
Art. 15 ÜberwachungsanordnungArt. 16 Überwachungstypen (Echtzeit und rückwirkend)
Art. 16a Suche und Rettung vermisster Personen
Art. 16b Überwachungsmassnahmen mit Auslandsbezug
Art. 17 Durchführung der Überwachung
Art. 18 Pflichten der Anbieterinnen von Fernmeldediensten
5. Abschnitt: Auskünfte über Fernmeldeanschlüsse mit Ausnahme von Internet
Art. 19 System zur Vermittlung der Auskunftsgesuche über die FernmeldeanschlüsseArt. 19a Erfassung von Personendaten beim Verkauf von Prepaid-SIM-Karten
Art. 20 Benützung des Vermittlungssystems
Art. 21 Protokollierung
Art. 22 Auskunftserteilung durch den Dienst
6. Abschnitt: Überwachung des Internets3
Art. 23 ÜberwachungsanordnungArt. 24 Überwachbare Internetzugänge und Anwendungen
Art. 24a Überwachungstypen (Echtzeit)
Art. 24b Überwachungstypen (rückwirkend)
Art. 24c Überwachungsmassnahmen mit Auslandsbezug
Art. 25 Durchführung der Überwachung
Art. 26 Pflichten der Internetzugangsanbieterinnen
Art. 27 Auskünfte über Internet-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer
7. Abschnitt: Überwachung des Verkehrs innerhalb von internen Fernmeldenetzen oder Hauszentralen
Art. 28 Vorbereitung der ÜberwachungArt. 29 Durchführung der Überwachung
8. Abschnitt: Gebühren und Rechtsschutz
Art. 30 Gebühren und EntschädigungenArt. 31 Rechnungsstellung
Art. 32 Rechtsschutz
9. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 33 VollzugArt. 34 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 35 Änderung bisherigen Rechts
Art. 36 Übergangsbestimmungen
Art. 36a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 23. Juni 2004
Art. 36b Übergangsbestimmung zur Änderung vom 23. November 2011
Art. 37 Inkrafttreten
Anhang
- Begriffe und Abkürzungen
1 SR 780.1
2 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 23. Nov. 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 5955).
3 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 23. Nov. 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 5955).
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen