Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

6. Abschnitt: Überwachung des Internets
< Art. 24 Überwachbare Internetzugänge und Anwendungen
> Art. 24b Überwachungstypen (rückwirkend)

Art. 24a1 Überwachungstypen (Echtzeit)

Als Echtzeitüberwachung können folgende Überwachungstypen angeordnet werden:

a.
die Übermittlung sämtlicher Daten, die über den überwachten Zugang gesendet oder empfangen werden;
b.
die Bereitstellung und die simultane oder periodische Übermittlung der folgenden Angaben über den Internetzugang:
1.
das Datum und die Uhrzeit, zu der die Datenverbindung hergestellt und getrennt wird,
2.
die Art der Datenverbindung oder des Anschlusses,
3.
die verwendeten Anmeldungsdaten (Log-in),
4.
die verfügbaren Adressierungselemente, insbesondere des Ursprungs der Kommunikation,
5.
die Kommunikationsparameter der Endgeräte und die Parameter zur Teilnehmeridentifikation (z.B. MAC-Adresse, IMEI-Nummer, IMSI-Nummer),
6.
bei Zugang über ein Mobilfunknetz: die Bestimmung und die periodische Übertragung des Zell-Identifikators (Cell ID), des Standortes und der Hauptstrahlungsrichtung der Antenne, mit der das Endgerät der überwachten Person momentan verbunden ist,
7.
die technischen Änderungen, die während der Verbindung stattfinden, und, falls bekannt, ihre Ursachen;
c.
die Übermittlung der Nutzinformationen, die über die überwachte Anwendung gesendet oder empfangen werden;
d.
die Bereitstellung und die simultane oder periodische Übermittlung folgender Angaben über die überwachte Anwendung:
1.
das Datum und die Uhrzeit der Kommunikation (Beginn und Ende),
2.
die verfügbaren Adressierungselemente, insbesondere diejenigen des Ursprungs und des Ziels der Kommunikation,
3.
die verwendeten Anmeldungsdaten (Log-in),
4.
bei der Überwachung von E-Mail-Verkehr: die Umschlaginformationen gemäss dem benutzten Protokoll,
5.
die anderen verfügbaren Kommunikationsparameter,
6.
die technischen Änderungen während der Kommunikation und ihre Ursachen, falls bekannt.

1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 23. Nov. 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 5955).


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen