Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

C. Ausweis für Motorpiloten
< Art. 57h I. Privatpilotenausweis / 6. Beschränkter Privatpilotenausweis / g. Beschränkter Privatpilotenausweis für selbststartende Motorsegler und Flugzeuge der Klasse Ecolight
> Art. 58 II. Erweiterungen / 1. Kunstflug / a. Prüfung

Art. 57i1

7. Besondere nationale Eintragung für Flugzeuge der Klasse Ecolight

Inhaber von Lizenzen nach den Bestimmungen von JAR-FCL 1 können die Eintragung für Flugzeuge der Kategorie Ecolight durch die Absolvierung einer entsprechenden Prüfung (Skilltest) erwerben; die Eintragung erfolgt auf einem gesonderten, nationalen Ausweispapier.


1 Eingefügt durch Ziff. I der V des UVEK vom 22. Sept. 2006, in Kraft seit 1. Okt. 2006 (AS 2006 3935).


Stand am 15. Mai 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen