Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

A. Allgemeine Bestimmungen
< Art. 22 I. Ausstellung und Entzug der Ausweise / 6. Gültigkeit der Ausweise / e. Erneuerung / bb. Nachholen der Übung oder des Instrumentenkontrollfluges
> Art. 24 I. Ausstellung und Entzug der Ausweise / 6. Gültigkeit der Ausweise / e. Erneuerung / dd. Fehlendes ärztliches Zeugnis

Art. 23

cc. Fehlende Übung, Übungserlaubnis

1 Wer die erforderliche praktische Tätigkeit nicht nachweisen kann, muss die zum Erwerb des Ausweises vorgeschriebene oder eine vom BAZL festgelegte praktische Prüfung bestehen; der Lehrer hat die Prüfung auf amtlichem Formular zu bestätigen.

2 Bei längerem Übungsunterbruch oder besonderen Gründen kann das BAZL verlangen, dass auch die theoretische Prüfung ganz oder teilweise wiederholt wird.

3 Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Ausweises wird zur praktischen Prüfung nach Absatz 1 nur zugelassen, wer Träger eines andern Ausweises für Flugpersonal oder einer vom BAZL ausgestellten Übungserlaubnis ist.1

4 Eine Übungserlaubnis wird den Trägern eines abgelaufenen Ausweises auf bestimmte Zeit ausgestellt, wenn sie ein neues Arztzeugnis vorlegen und ihre Erfahrung es rechtfertigt. Sie berechtigt zur Tätigkeit unter Aufsicht eines Lehrers innerhalb der Schweiz.

5 Den Trägern eines abgelaufenen Segelfliegerausweises, welche das 60. Altersjahr noch nicht vollendet haben, wird die entsprechende Übungserlaubnis ohne ärztliches Tauglichkeitsattest ausgestellt. Ballonfahrern wird die Übungserlaubnis ebenfalls ohne ärztliches Tauglichkeitsattest ausgestellt. Ausweise der vorgenannten Kategorien gelten nicht als Zulassungsausweis zur praktischen Prüfung für Flugzeuge und Hubschrauber nach Absatz 1.2


1 Fassung gemäss Ziff. I 5 der V des UVEK vom 4. März 2011, in Kraft seit 1. April 2011 (AS 2011 1155).
2 Eingefügt durch Ziff. I der V des UVEK vom 11. Nov. 1980 (AS 1980 1963). Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 16. Febr. 2009, in Kraft seit 1. März 2009 (AS 2009 741).


Stand am 15. Mai 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen