D. Ausweise für Hubschrauberpiloten
< Art. 138 V. Instrumentenflug / 1. Sonderbewilligung für Instrumentenflug (Hubschrauber) / b. Rechte des Trägers, Erneuerung
> Art. 139a V. Instrumentenflug / 2. Erweiterung für Instrumentenfluglehrer (Hubschrauber) / a. Voraussetzungen für die Erteilung / aa. Provisorischer Ausweis
Art. 1391
2. Erweiterung für Instrumentenfluglehrer (Hubschrauber)
a. Voraussetzungen für die Erteilung
1 Für den Erwerb der Erweiterung für Instrumentenfluglehrer (Hubschrauber) muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
- a.
- Er muss seit wenigstens zwei Jahren Träger des Ausweises für Berufs-Hubschrauberpiloten und der Sonderbewilligung für Instrumentenflug (Hubschrauber) sein; diese Frist gilt nicht für Instrumentenfluglehrer (Flugzeug).
- b.
- Er muss wenigstens 300 Flugstunden im Instrumentenflug auf Flugzeugen oder Hubschraubern nachweisen; ist er bereits Träger eines Ausweises für Hubschrauberfluglehrer oder des Motorfluglehrer-Ausweises, so genügen 200 Flugstunden im Instrumentenflug.
- c.
- Er muss einen Auszug aus dem schweizerischen Zentralstrafregister vorlegen.
- d.
- Er muss von einem Instrumentenfluglehrer empfohlen sein, der sich verpflichtet, die vorgeschriebene Ausbildungstätigkeit des Bewerbers zu überwachen.
- e.
- Er muss durch diejenige Instrumentenflugschule angemeldet sein, die den Bewerber vorbereitet hat und bei der er die vorgeschriebene Ausbildungstätigkeit absolvieren kann.
- f.
- Er muss die in einer Weisung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt festgelegte Fähigkeitsprüfung für die Zulassung zum Instrumentenfluglehrer-Kurs bestanden haben.
- g.
- Er muss an einem vom BAZL durchgeführten oder delegierten und überwachten Instrumentenfluglehrer-Kurs mit Erfolg teilgenommen und die von diesem Bundesamt vorgeschriebene Ausbildungstätigkeit abgeschlossen haben.
2 Die Voraussetzungen nach Absatz 1 Buchstaben a–d müssen im Zeitpunkt der Anmeldung erfüllt sein.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 14. April 1997, in Kraft seit 1. Juli 1997 (AS 1997 1393).
Stand am 15. Mai 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen