Dritter Abschnitt: Die dinglichen Rechte an Luftfahrzeugen
< Art. 46 B. Die Luftfahrzeugverschreibung / VIII. Pfandsicherheit / 2. Art der Befriedigung
> Art. 48 C. Gesetzliche Pfandrechte / II. Bestand und Wirkungen / 1. Eintragung im Luftfahrzeugbuch
Art. 47
C. Gesetzliche Pfandrechte
I. Voraussetzungen
Ein gesetzliches Pfandrecht an einem bestimmten Luftfahrzeug besteht:
- a.
- für Forderungen aus Rettung oder Bergung des Luftfahrzeugs;
- b.
- für Forderungen aus ausserordentlichen Aufwendungen, die unumgänglich notwendig waren, um das Luftfahrzeug zu erhalten oder Ansprüche gegen Dritte zu sichern, die im Fall von dauernder Beschlagnahme, Beschädigung, Zerstörung oder sonstigem Verlust Ersatz zu leisten haben.
Stand am 1. Januar 2011
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