Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

6. Abschnitt: Rechtsschutz
< Art. 12 Sicherheitsleistung
> Art. 14 Übertretungen

Art. 13

1 Gegen Verfügungen der Zollstellen oder erster kantonaler Instanzen kann bei der Oberzolldirektion Verwaltungsbeschwerde erhoben werden.

2 Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege.


Stand am 1. Dezember 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen