Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 1 Gegenstand
> Art. 3 Begriffe

Art. 2 Zweck

ADMAS unterstützt die Behörden des Bundes, der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein bei der Erfüllung folgender gesetzlicher Aufgaben:

a.
Erteilung von Lernfahr-, Führer- und Fahrlehrerausweisen;
b.
Durchführung von Administrativ- und Strafverfahren gegen Fahrzeugführerinnen und -führer;
c.
Erstellung der Statistik über Administrativmassnahmen.

Stand am 1. Juni 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen