1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 1 Gegenstand
> Art. 3 Begriffe
Art. 2 Zweck
ADMAS unterstützt die Behörden des Bundes, der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein bei der Erfüllung folgender gesetzlicher Aufgaben:
- a.
- Erteilung von Lernfahr-, Führer- und Fahrlehrerausweisen;
- b.
- Durchführung von Administrativ- und Strafverfahren gegen Fahrzeugführerinnen und -führer;
- c.
- Erstellung der Statistik über Administrativmassnahmen.
Stand am 1. Juni 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen