Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

5. Abschnitt: Aufsicht und Datensicherheit
< Art. 18 Organisatorische und technische Massnahmen
> Art. 20 Statistik über ADMAS

Art. 19 Automatische Protokollierung

Im Rahmen der Datenbearbeitung wird automatisch protokolliert, welcher Benutzer oder welche Benutzerin zu welchem Zeitpunkt den aktuellen Datenstand herbeigeführt hat.


Stand am 1. Juni 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen